Qualifizierung Schulseelsorge Kursreihe XVIII, Seminar 3 (digitales Format)

Termin veröffentlicht von: Ajax loader small


Beschreibung

Zeit

12.04.2021 – 13.04.2021,
14:45 Uhr bis 18:30 Uhr

Ort

Digitales Format

Ansprechpartner

Ellen Wulf
Tel.: 05766 / 81 - 159
E-Mail senden


Veröffentlicht auf

Ajax loader small

Kategorie

Schulseelsorge, Digital


Langbeschreibung

Für: Lehrerinnen und Lehrer, Pastorinnen und Pastoren, Diakoninnen und Diakone, die evangelischen Religionsunterricht erteilen - alle Schulformen (geschlossener Teilnehmendenkreis)

Leitung: Astrid Lier, Hartmut Talke

Seminar 3:
12. bis 14. April 2021

Seminar 4:
03. bis 05. Juni 2021

Seminar 5:
in Planung

Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger verstehen sich in erster Linie als seelsorgende Begleiter, denn sie begleiten Menschen im Lebensraum Schule in unterschiedlichen Situationen. Seelsorgerliche Gespräche finden in der Schule in der Regel zwischen Tür und Angel statt. Dort ist für Betroffene oft ein guter Ort für eine erste Kontaktaufnahme und die ganz wichtigen drängenden Fragen. Seelsorgebedarf in diesem weiteren Sinne entsteht z.B., wenn die Trennung der Eltern droht, die Familie aus beruflichen Gründen umziehen muss oder wenn nicht klar ist, wie es nach der Schule weitergeht. Solche Gespräche suchen Schülerinnen und Schüler ebenso wie Kolleginnen und Kollegen, schulische Mitarbeiter, Eltern und Erziehungspartner. Schulseelsorger nutzen im Gespräch die Methoden der Systemischen Seelsorge, die den Blick auf die Ressourcen der Ratsuchenden lenken und die Eigenverantwortlichkeit stärken. Sie sind in der Lage, Kontakte zu professionellen Hilfesystemen herzustellen. Evangelische Schulseelsorge leistet so auf vielfältige Weise einen Beitrag zur Entwicklung und Wahrung einer menschenfreundlichen Schule.
Die Arbeit der Schulseelsorge bereichert darüber hinaus eine lebendige Schulkultur, z.B. durch die Initiation und Mitwirkung bei Festen und Feiern oder durch Angebote für die Schulgemeinschaft insgesamt.

Ziel der „Qualifizierung Schulseelsorge“ ist es, kommunikative und seelsorgerliche Kompetenzen von Religionslehrkräften zu professionalisieren und weiterzuentwickeln.
Die Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa einem Jahr und umfasst fünf Seminare à zweieinhalb Tage. Begleitend gehören dazu auch regionale Einzelsupervisionssitzungen und die Abfassung einer Abschlussarbeit über die Seelsorgearbeit an der eigenen Schule.

Inhalte der “Qualifizierung Schulseelsorge“ sind u.a.:

• Kurzgespräche in Beratung und Seelsorge führen
• Ressourcen – Ziele – Lösungen entwickeln
• Lebenswelten von Jugendlichen bedenken
• Persönliche Motivation für die Arbeit der Schulseelsorge erkunden
• Die eigene Rolle zwischen Schulseelsorger*in und Lehrkraft klären
• Die eigene (religiöse) Lebensgeschichte bewusst machen
• Notfallseelsorge und Krisenintervention kennenlernen
• Schulseelsorge in der Schulkultur für die eigenen Schule entwickeln
• Gottesdienste – Andachten – Rituale entwickeln und üben.

Einzelsupervisionssitzungen unterstützen die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle in der Schule. Die Sitzungen finden regional bei Supervisorinnen und Supervisoren statt und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

Die Teilnahme an allen Bestandteilen der Qualifizierung ist verbindlich und wird durch ein Zertifikat bestätigt. Eine anschließende Beauftragung kann bei der jeweils eigenen (Landes-)Kirche im Anschluss beantragt werden. Ob eine Beauftragung möglich ist, entscheiden die jeweiligen Kirchen der Teilnehmenden.

Voraussetzung:
Der Teilnahme an der Qualifizierung Schulseelsorge geht der obligatorische „Grundkurs Schulseelsorge“ voraus, in dem Sie unsere Arbeitsweise und Teile unseres Teams kennenlernen. (s.u.).

Kosten:
Die Kosten des Grundkurses sowie der Qualifizierung im RPI Loccum (Unterbringung, Verpflegung, Materialkosten, Kursgebühren) trägt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers. Für Teilnehmende aus der Landeskirche Hannovers werden auch die Fahrtkosten zu den Seminaren in Loccum und die Honorare für die Einzelsupervisions-Sitzungen übernommen.

Teilnehmende aus anderen (Landes-)Kirchen (Oldenburg, Schaumburg-Lippe oder der Reformierten Kirche sowie aus evangelischen Freikirchen) beantragen die Übernahme ihrer Fahrtkosten zu den einzelnen Seminaren sowie die Honorare zu den Einzelsupervisionssitzungen bei ihrer jeweiligen (Landes-)Kirche.
Alle Teilnehmenden tragen einen Eigenbeitrag von derzeit 15,00 Euro pro Seminartag. Für die gesamte Qualifizierung entsteht so ein Eigenbeitrag von 165,00 Euro.
Mitglieder der Landeskirche Braunschweig bitten wir, sich bei ihrer Kirche zu melden. Dort wird ein eigener Kurs angeboten.